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Reisegepäckversicherung

Ob auf privaten Reisen oder Dienst- bzw. Geschäftsreisen, durch den Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird ein optimaler Versicherungsschutz für das Reisegepäck bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung gewährt.

Eine Reisegepäckversicherung ist in der Regel eine Zusatzversicherung im Rahmen einer Reiseversicherung. Für Reisende, die mehrmals im Jahr unterwegs sind, ist der Abschluss einer Dauerreisegepäckversicherung sinnvoll. Für Einmal-Reisende reicht der Abschluss über den tatsächlichen Zeitraum der Reise. Je nach Anzahl der Reisetage variiert die Höhe der Versicherungsgebühren. Die Summe der Gebühren unterscheidet sich ebenfalls nach der Höhe des Betrages des gewährten Versicherungsschutzes.

Die Leistungen der Reisegepäckversicherung

Der gewährte Versicherungsschutz ist auf der ganzen Welt gültig und umfasst das Reisegepäck, wenn es zu einem Schaden am Reisegepäck oder zum Verlust des Reisegepäckes kommt. Zu beachten ist, dass das Reisegepäck genau beschrieben wird.

Der Versicherungsschutz wird für folgende Gegenstände gewährt:

  • Ausweispapiere
  • Fotoapparate
  • Gegenstände aus dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung
  • Kamera
  • Souvenirs
  • Sportgeräte jeglicher Art
  • subjektive Reisegegenstände
  • Wertgegenstände.

Der Versicherungsschutz wird ausgeschlossen für:

  • Antiquitäten
  • Arbeitsmaterialien für den Beruf, zum Beispiel: Notebooks
  • Dokumente
  • Fahrkarten
  • Geld
  • Kontaktlinsen
  • medizinische Hilfen außer Brillen
  • Urkunden
  • Wertpapiere.

In der Versicherungspolice ist der Versicherungsschutz zu den genannten Gegenständen detailliert angegeben. Es ist unbedingt notwendig, die Versicherungspolice genau zu lesen, um unangenehme Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden. So gelten von vornherein reduzierte Versicherungssummen:

  • Bei Ton- und Datenträgern wird nur der Materialschaden ersetzt
  • Fahrkosten zu Ämtern im Fall einer Beschaffung von neuen Ausweispapieren sind ausgeschlossen
  • Verringerung der Schadenssumme auf fünfzig Prozent bei z.B. Wertgegenständen, Fotoapparaten, Kameras und dessen Zubehör
  • Verringerung der Schadenssumme auf zehn Prozent bei z.B. Geschenken und Souvenirs.

Schadensfall

Ein Schadensfall tritt bei bestimmten Bedingungen ein. Diese Bedingungen umfassen:

  • Absichtliche Sachbeschädigung und fahrlässiges Verhalten durch Dritte
  • Diebstahl
  • Einbruch mit Diebstahl
  • Naturgewalten
  • Tatsächlicher Verlust in Höhe zehn Prozent der Versicherungssumme
  • Unfall
  • Von Wasser verursachten Schäden.

Der Versicherungsschutz entfällt beim Auftreten von Schäden bei:

  • Beschlagnahmung durch Zoll, Polizei und Behörden
  • Bürgerkrieg
  • Mängel am Gepäck
  • Naturkatastrophen
  • Beim Zelten oder Campen.

Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist nur dann in einem Schadensfall effektiv, wenn die gewährte Versicherungssumme in vollem Umfang dem tatsächlichen Wert des Reisegepäckes entspricht.

Was tun im Schadensfall?

Tritt ein Schadensfall ein, muss dieser unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Bei strafbaren Handlungen durch Dritte und bei Ersatzansprüchen von Dritten muss sofort Anzeige erstattet werden. Auch darüber ist die Versicherung zu informieren. Wird keine Anzeige erstattet erlischt der Versicherungsschutzin der Regel. Für die Versicherung muss ersichtlich sein, dass sich der Geschädigte sofort vor Ort um eine Klärung bemüht hat. Außerdem ist es unerlässlich die Versicherungsgesellschaft unverzüglich vom Aufenthaltsort aus über den Schaden in Kenntnis zu setzen und nach Rückkehr die Versicherung umgehend zu informieren. Weigert sich die Versicherung für einen entstandenen Schaden aufzukommen, kann der Versicherte innerhalb von sechs Monaten gerichtliche Schritte gegen das Versicherungsunternehmen einleiten.

FAZIT: Vor dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung sollte der Versicherungsnehmer Nutzen und Kosten miteinander vergleichen. Nicht in jedem Fall ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung sinnvoll.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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