Reiserücktrittskostenversicherung
Unterschiede zur ReiseabbruchversicherungTritt ein Versicherungsschaden vor dem Antritt oder während einer Reise ein, so gewährt die Reiserücktrittskostenversicherung den Versicherungsschutz. Tritt der Versicherungsschaden während einer Reise ein und muss die Reise abgebrochen werden, so haftet die Reiseabbruchversicherung. Gemeinsam ist beiden Versicherungen, dass sie Zusatzversicherung zur Reiseversicherung sind. Die Leistungen der ReiseabbruchversicherungDer gewährte Versicherungsschutz bei einer Reiseabbruchsversicherung tritt für die finanziellen Kosten des Abbruchs der Reise ein. Je nach Abschluss der Versicherungspolice werden bestimmte Kosten bei Reiseabbruch übernommen. Als Reiseabbruch gilt auch, wenn die Reise durch den Unfall oder die Krankheit verlängert werden muss. Eine Reiseabbruchsversicherung kann bis zum Reisebeginn abgeschlossen werden. Auch ein Abschluss in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung ist möglich. SchadensfallDer Schadensfall bei einer Reiseabbruchsversicherung tritt dann ein, wenn die Reise bereits begonnen hat und der Versicherer durch Unfall oder Krankheit die Reise abbrechen muss. Ob eine Reise abgebrochen werden muss, ergibt sich aus dem tatsächlichen Personenschaden. Die Leistungen der ReiserücktrittskostenversicherungBei einer Reiserücktrittskostenversicherung tritt der Versicherungsfall auch dann ein, wenn der Versicherte die geplante Reise nicht antreten kann. Gründe, die den Reiseantritt verhindern können sein:
Liegt einer der angegebenen Gründe für einen Reiserücktritt vor, muss zusätzlich der Beginn oder die Fortsetzung der Reise unzumutbar sein. So müssen zum Beispiel unvorhersehbare Komplikationen eingetreten sein oder es muss zu erwarten sein, dass diese eintreten können. Tritt der Versicherungsfall vor Antritt der Reise ein, dann übernimmt der Versicherer die angegebenen Kosten des Reiseveranstalters. Tritt der Versicherungsfall währen der Reise ein, dann übernimmt das Versicherungsunternehmen die zusätzlich anfallenden Kosten für Rückflug, Unterkunft und Verpflegung. Es erfolgt keine Kostenübernahme für Beträge, die an den Reiseveranstalter gezahlt wurden. Der auszuzahlende Betrag der Versicherung wird gemindert durch die übliche Selbstbeteilung und Kosteneinschränkungen im Krankheitsfall. Wer ist alles mitverischert?In der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung ist die Person versichert, auf dessen Namen die Versicherung abgeschlossen wurde. Ebenfalls mitversichert sind die Personen, die in einer Hausgemeinschaft mit dem Versicherten leben. Dazu zählen sowohl Familienangehörige als auch Lebensgefährten und Angestellte im Haus. Personen, die auf der Reise kennen gelernt werden, sind nicht mitversichert. Die genauen Vereinbarungen beider Versicherungen sind in den Versicherungspolicen festgehalten und sollten vor dem Abschluss gewissenhaft überprüft werden. Nur so kann das zahlen von unnötigen Versicherungsbeiträgen verhindert werden. FAZIT: Bevor es zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und / oder einer Reiseabbruchversicherung kommt, sollten sehr genau der Nutzen und die anfallenden Kosten berechnet, analysiert und miteinander verglichen werden. |
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